Ihre Steuererklärung

043 542 38 70 info@heimberg-services.ch

zuverlässig - Kompetent - preiswert - speditiv Ausgefüllt

Sparen Sie Zeit und Geld!

 

Senden Sie uns Ihre Steuererklärung per Post/E-Mail zu oder bringen Sie diese bei uns in Glattbrugg vorbei, vereinbaren Sie jedoch dazu einen Termin. Sie erreichen uns telefonisch unter 043 542 38 70.

 

Wir füllen die Steuererklärung für Zürich und sämtliche deutschsprachige Kantone aus. Im Preis inbegriffen ist neben der Erstellung auch die Vorbesprechung sowie allfällige Nachbearbeitung und Kontrolle. Natürlich erhalten Sie von uns auch eine Kopie für Ihre Akten.

 

Wir sprechen Deutsch - We speak English - Nous parlons Français

Preise

Eine klare Preisstruktur ist uns wichtig. Daher haben wir uns für Pauschalpreise entschieden: Sie wissen im Voraus, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Spezialfälle können jedoch nicht als Pauschalpreis berechnet werden. Preise

 

Checkliste

Hier finden Sie eine allgemeine Checkliste. Diese soll Ihnen das Zusammentragen der Unterlagen erleichtern. Gerne beantworten wir weitere Fragen telefonisch oder per E-Mail, benutzen Sie dazu das Kontaktformular nebenan. Checkliste

Kontakt

Wir freuen auf Ihre Kontaktaufnahme. Benutzen Sie dafür das Kontaktformular, natürlich dürfen Sie uns auch anrufen. Kontaktformular

 


Steuererklärung Kanton Zürich
Steuererklärung Kanton Zürich

Wir lieben, was wir tun


Was für viele umständlich ist und auf den Magen schlägt, erledigen wir mit Leichtigkeit und liegt uns am Herzen.

Tun Sie sich was Gutes und verbringen Sie Zeit mit Ihren Liebsten, während wir Ihre Steuererklärung ausfüllen. Wir werden diese schnellstmöglich retournieren. Normalerweise innert Wochenfrist nach Erhalt, kann jedoch auch einmal bis zu 2 Wochen dauern. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Fristverlängerung für Sie.

Manuel Heimberg
Manuel Heimberg

Ich bin Manuel Heimberg, Ihr persönlicher Ansprechpartner bezüglich Steuern & Buchhaltung. Ich freue mich jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.

TIPPS WIE SIE STEUERN SPAREN

Private Vorsorge (Säule 3a)

2019 können Sie als Arbeitnehmer (mit Pensionskasse) neu CHF 6'826 in die Säule 3a einzahlen. Als selbständiger max CHF 34'128 CHF 33'840 (jedoch max. 20% vom Nettoeinkommen).

 

Sie können damit nicht nur Steuern sparen, sondern auch fürs Alter vorsorgen. Die private Vorsorge wird in einer Zeit wo die 1. und 2. Säule finanziell immer stärker unter Druck gerät wichtiger denn je.

 

Wir arbeiten mit externen Beratern zusammen, die Sie auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin kostenlos beraten können, sprechen Sie uns unverbindlich an.

 

Für 2018 gelten noch folgende Ansätze:

CHF 6'768 für Arbeitnehmer

CHF 33'840 für selbständige

schuldzinsen

Schulden und Zinsen von Privatkrediten können Sie abziehen. Verlangen Sie deshalb von sämtlichen Krediten (auch Kreditkarten, Kundenkarten) eine Bescheinigung zu Steuerzwecken. Der offene Saldo kann von Ihrem Vermögen, die bezahlten Schuldzinsen vom ihrem Einkommen abgezogen werden.

eigenheimbesitzer

Steuererklärung Eigenheim

Planen Sie grössere Renovationen oder Sanierungen lässt sich prüfen ob alles in einem Jahr oder die Arbeiten auf zwei Jahre verteilt werden sollten um die Steuerprogression zu brechen und so über die beiden Jahre gesamthaft weniger Steuern zu zahlen. Wichtig dabei ist das diese Kosten werterhaltend sind.

 

Bewahren Sie unbedingt auch wertvermehrende Belege auf, diese benötigen Sie bei einem Verkauf Ihrer Liegenschaft zur berechnung der Grundstückgewinnsteuer.

Vergütungs- und Ausgleichszins / Verzugszins

Verzugszins Steuererkärung

Gilt für den Kanton Zürich (andere Kantone kennen allenfalls andere Richtlinien, Fälligkeiten oder Zinssätze):

 

- der Vergütungs- und Ausgleichszins beträgt aktuell 0.5%

- die Steuern für 2018 sind bis 30.09.2018 fällig (provisorische Steuerrechnung)

- Zahlungen bis zu diesem Datum werden zu Ihren Gunsten mit 0.5% verzinst

- Zahlungen ab 01. Oktober werden zu Ihren Lasten mit 0.5% verzinst

 

- der Verzugszins beträgt aktuell 4.5%, dieser wird nach der 30tätigen Zahlungsfrist der Schlussrechnung erhoben.

 

Gilt für die direkte Bundessteuer:

 

Gemäss Medienmitteilung des EFD vom 02. Oktober 2017

- der Vergütungszinssatz beträgt 0.0%

- der Verzugs- und Rückerstattungszinssatz beträgt 3.0%

 

- allg. Fälligkeitstermin für die direkte Bundessteuer ist der 1. März

 

 


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